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1. Rechtliche Vorschriften
Grundsätzlich besteht in der Schweiz kein Verbot Himmelslaternen aufsteigen zu lassen. Kantonal und kommunal können jedoch durchaus Vorschriften gelten, welche den Betrieb beschränken oder gar verbieten (z.B. Umweltschutzvorschriften, Reklameverordnung, Strassenverkehrsgesetz usw.). Als Kunde sind Sie dafür verantwortlich, die an Ihrem Standort geltenden Vorschriften einzuhalten bzw. bei einem Verbot vom Betrieb abzusehen.
Unter Berücksichtigung folgender Sicherheitshinweise können Sie eine Himmelslaterne ähnlich wie einen gewöhnlichen Drachen starten lassen:
2. Betrieb
2.1. Entzünden
Vor dem Entzünden des Brennelements stellen Sie sicher, dass die Himmelslaterne in vollem Umfang aufgefaltet wurde und die Flamme senkrecht, ohne die Außenwände zu berühren, in den Papiersack brennen kann, da sonst die Himmelslaterne in Flammen aufgehen und erheblichen Schaden verursachen könnte. Empfohlen wird das Entzünden durch 2 Personen auszuführen: Eine Person hält das aufgefaltete Papier der Himmelslaternen und die zweite Person zündet den Brennkörper an. Halten Sie nach dem Entzünden die Himmelslaterne in Ihren Händen oder stellen Sie sicher, dass der Untergrund auf dem Sie die Laterne abstellen, nicht brennbar ist.
Sie sollten unter keinen Umständen die Himmelslaterne in der Nähe von entzündlichen oder explosionsfähigen Plätzen oder Gegenständen wie Beispielsweise Hochspannungsmasten, Tankstellen oder Gaslagern oder in der unmittelbaren Umgebung von Wohnanlagen in Betrieb nehmen! Die Flamme im Inneren der Himmelslaterne kann unter Umständen sonst erheblichen Schaden anrichten.
2.2. Witterung / Standort
Bei Regen oder starkem Nebel bzw. sehr hoher Luftfeuchtigkeit ist kein Aufsteigen der Himmelslaterne möglich, da das Papier durch die Feuchtigkeit zu schwer für den Aufstieg ist. Bitte beachten Sie, dass bei einer Windstärke größer als 2Beau (fast windstill) kein Start erfolgen darf, da die Gefahr des Abtreibens und damit eines unkontrollierten Flugs, zu groß ist. Auch bei leichtem Wind sollten Sie sich stets versichern, dass keine Brandgefahr im Umkreis besteht und die Himmelslaterne frei in den Himmel steigen kann. Es wird empfohlen, den Betrieb bei windstillen Verhältnissen durchzuführen. Halten Sie hierzu genügend Abstand zu Bäumen und starten Sie die Himmelslaterne am besten auf freiem Feld. In der Nähe von Flughäfen, Autostrassen und stark frequentierten Orten ist vom Betrieb abzusehen.
2.3. Kinder
Halten Sie die Himmelslaterne von Kinderhänden fern. Kinder dürfen die Himmelslaterne immer nur in Anwesenheit eines Erwachsenen starten und sollten nie mit dem Feuer spielen.
3. Schlussbemerkung
Auch wenn bei Beachtung dieser Sicherheitsbestimmungen und der Gebrauchsanweisung unseres Erachtens nur ein sehr geringes Risiko bei der Verwendung der Himmelslaternen besteht, raten wir dazu, für einen entsprechenden Versicherungsschutz im unerwarteten Schadensfall zu sorgen. Bei mehreren Privathaftpflichtversicherungen sind Flugmodelle bis zu einem Gewicht von 5kg automatisch mitversichert. Im Übrigen gibt es Versicherungen für Flugmodelle. Näheres erfahren Sie hierzu bei Ihrem Versicherungsfachmann.
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